Sicherlich haben Sie festgestellt, dass wir unseren Internetauftritt neu gestaltet haben. Nun möchten wir Ihnen in Zukunft interessante Neuigkeiten, Neuheiten und alles rund um unsere Firma in diesem Format erzählen.
In der Vergangenheit ist folgendes geschehen – ein Überblick:
6. + 7. Mai 2017: HANDWERK ENERGIE ZUKUNFT in Reutlingen
Besonderes Thema: Das Klimaholzhaus – massiv, behaglich, wertbeständig
Gemeinschaftsstand mit Architekturbüro Ertel
20. – 23. April 2017: HAUS HOLZ ENERGIE Messe in Stuttgart
Besonderes Thema: Das Klimaholzhaus – massiv, behaglich, wertbeständig
Fort- und Weiterbildung: Abdichtungen mit Flüssigkunststoff
Fort- und Weiterbildung: Brandschutzschulung
inklusive DIBT-Zertifikat
Fort- und Weiterbildung: Wölpert Forum 2017
Themen: Besuch verschiedener Fachvorträge
Fort- und Weiterbildung: SIHGA Test- und Anwendungstag
Themen: Innovationen 2017 für die Bereiche konstruktiver Holzbau und Fassadenbau
Fort- und Weiterbildung: Dachdeckerarbeiten am Steildach
Themen: Biberdeckung Kehle und Kegel
Fort- und Weiterbildung: Auffrischungsseminar für zertifizierte Energiefachbetriebe
Einladung zur Einweihung unserer neuen Arbeitsräume
Kaffee und Kuchen … Rote Wurst … Zwiebelkuchen … Neuer Wein und Sonntags zusätzlich Spanferkel
Am Sonntag: Vogelhaus bauen, Pedalo, Holzschnitzer …
Gewerbeschau, Verkaufsoffener Sonntag und Feuerwehrtag in Bad Urach
Handwerk im Zirkuszelt – 23./ 24.04.2016 in Reutlingen
Dachdämmung: Nachrüstpflicht bis 31. Dezember 2015
sicherlich haben Sie von den zahlreichen Änderungen und Vorschriften gehört, die der Gesetzgeber bezüglich der Wärmeschutz-Anforderungen der EnEV von Hausbesitzern und Gebäudeverwaltungen fordert.
Ab dem 1. Januar 2016 müssen oberste Geschoss-decken einen U-Wert von 0,24 Watt/m“K aufweisen. Besonders ältere Gebäude, die bisher nicht oder nur teilweise saniert wurden, erreichen oftmals den Mindestwärmeschutz nicht, da sie vor Inkrafttreten der Norm gebaut wurden.
In solchen Fällen – so hat nun der Gesetzgeber vorgeschrieben – besteht Nachrüstpflicht bis zum Ende dieses Jahres. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, droht ein empfindliches Bußgeld bis zu 50.000 Euro, sollte diese Maßnahme nicht erfüllt werden. Andererseits besteht aber auch die Möglichkeit, öffentliche Zuschüsse zu beantragen.Was können Sie tun? – Was müssen Sie tun?Damit Sie konkret über
- die gesetzlichen Grundlagen
- Ausnahmen
- Vorschriften
- Lösungen
- und Zuschüsse
Bescheid wissen, laden wir Sie zu einem Info-Abend ein, Termin und Ort:Montag, 30.11.2015, 19:00 Uhr | 72574 Bad Urach-Wittlingen, Fischburgstr. 55
Informieren Sie sich über alle gesetzl. Forderungen und lassen Sie sich Lösungen aufzeigen. Der knapp 1,5 stündige Info-Abend ist für Sie kostenfrei! Ein kleiner Imbiss in der Pause sorgt außerdem für Ihr leibliches Wohl.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt – gerne nehmen wir Ihre Anmeldung unter Telefon 0 71 25 / 34 18 oder per Email armin.ruess@holzbau-ruess.de entgegen.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen – mit besten Grüßen aus Wittlingen,
HOLZBAU RUESS GmbH
Armin Ruess